Infos für Kunden mit nicht in der EU zugelassenen Fahrzeugen

Für Fahrzeuge die in Deutschland zugelassen sind erledigen wir alle Zollformalitäten.

 

Für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge ist ist die Zollabfertigung anders. Dann müssen Sie bei ihrem Heimatzollamt ein T1-Formular ausstellen lassen und uns schicken. Wir machen die restliche Abwicklung. 

 

Info T1: KLICK HIER 

 

Für Kunden aus der Schweiz empfehlen wir zur Erstellung des T1 folgende Spedition:

CLG Export - Herr Merz oder Herr Issa Hedjran

Freight Building East Entrance 6

8058 Zürich Flughafen

Tel. +41 438167934

issa.hedjran@clg.ch

alexander.merz@clg.ch

 

Beauftragung durch Sie per Mail. Es muß eine Kaution von 30% des Fahrzeugzeitwerts hinterlegt werden die unmittelbar nach Schließung des T1 im Ladehafen von CLG und somit an Sie zurück überwiesen wird.

 

Sie brauchen dort nicht hin zu fahren, alles kann per Tel. und Email erledigt werden.

Kunden aus anderen nicht EU Ländern können sich auch an eine große lokale Spedition mit eigener Auslandsabteilung wernden.

 

Kunden aus anderen EU Ländern brauchen nur einen Ausfuhrbegleitschein ohne Kaution. Wir informieren Sie in dem Fall.

 

Für Verschiffungen nach Namibia oder Südafrika brauchen Sie zusätzlich ein Carnet de Passage welches bei Schiffsabfahrt bei uns sein muß. Die Gültigkeit kann ab der Schiffsankunft im Bestimmungshafen sein.

 

Kontaktdaten zum Versicherer für die optionale Transportversicherung und alle Versicherungsbedingungen auf Anfrage

        Visafreie und visapflichtige Länder

Für ganz Südamerika ist kein Carnet nötig!

Namibia und Südafrika sind carnetpflichtig.

Änderungen und Irrtum vorbehalten