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  • 28. November 2019
  • 15:26
  • Schifffahrt

IMO2020-Umstellung: Deutsche Seeschifffahrt nutzt neuen Brennstoff

VDR-Umfrage: Technische Probleme und Kosten die größten Herausforderungen

Der weit überwiegende Teil der Schiffe in der deutschen Flotte wird spätestens von 1. Januar an mit dem neuen, schwefelärmeren Brennstoff (Low Sulphur Fuel Oil, LSFO) betrieben. Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage des Verband Deutscher Reeder (VDR) unter Mitgliedsunternehmen. Die gewonnene Datengrundlage ist zwar nicht repräsentativ für die gesamte deutsche Schifffahrt, aber ein Meinungsbild, welches sich durchaus übertragen lässt, denn es beteiligten sich Reedereien aus allen Bereichen der deutschen Seeschifffahrt.
    
Die Umfrage erfolgte vor dem Hintergrund einer der größten Veränderungen für die Schifffahrtsindustrie, die in gut einem Monat wirksam wird: Von Neujahr an dürfen zum Antrieb von Seeschiffen nach einem Beschluss der International Maritime Organisation (IMO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, weltweit nur noch Brennstoffe mit einem Schwefelgehalt von maximal 0,5 Prozent verwendet werden. Der aktuelle Standard sind Brennstoffe mit einer Schwefelobergrenze von 3,5 Prozent. 

Für die Umstellung haben Reedereien im Wesentlichen drei Optionen. Zu 81 Prozent setzen die befragten Unternehmen der Umfrage nach künftig auf LSFO mit 0,5% Schwefelanteil. Elf Prozent tanken demnach weiter das bisher meist genutzte Schweröl (HFO). Dies ist von der IMO ausdrücklich erlaubt, wenn auf den Schiffen Abgasreinigungssysteme, so genannte Scrubber, eingebaut wurden. Zu sechs Prozent werden sonstige Brennstoffe, wie sie etwa für die Emissionskontrollgebiete in Nord- und Ostsee schon seit Anfang 2015 Vorschrift sind, genutzt – diese haben mit 0,1 Prozent einen noch geringeren Schwefelanteil. Zwei Prozent der Schiffe in der deutschen Flotte werden der Umfrage nach schon jetzt mit LNG betrieben.

„Die deutsche Seeschifffahrt hat sich gewissenhaft auf die enorme Umstellung vorbereitet. Diese markiert eine Zeitenwende in der Schifffahrt, sie läutet das Ende des Schweröls ein. Wir unterstützen das, wir setzen das um – und wir leisten damit einen beeindruckenden Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz“, sagte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR.

Als größte anstehende Herausforderung bei der Umstellung sehen die Befragten demnach technische Probleme im künftigen Betrieb, außerdem die Kosten des neuen Brennstoffs beziehungsweise ihren Ausgleich durch Dritte, insbesondere Kunden. Überdies bewegt deutsche Reedereien die Frage der Verfügbarkeit. „Viele befürchten, dass die neuen Brennstoffe Probleme im Betrieb verursachen werden, möglicherweise auch mit finanziellen Folgen“, sagte Nagel: „Wir rufen deshalb alle Beteiligten auf, sich mit größtmöglichem Engagement und Flexibilität auf die Umstellung vorzubereiten, damit dies eine Erfolgsgeschichte wird.“

Der einmalige Investitionsaufwand für die Unternehmen vor der Umstellung betrug der Umfrage zufolge im Durchschnitt 7,5 Mio. € pro Reederei. Ralf Nagel: „Wenn man sich vergegenwärtigt, dass mehr als zwei Drittel der Reedereien in Deutschland mittelständisch geprägt sind und weniger als zehn Schiffe bereedern, wird deutlich, wie groß der finanzielle Kraftakt war, den der Einzelne im Blick auf die Umstellung zu leisten hatte.“ 

Zudem würden die auf die Unternehmen nun zukommenden jährlichen Mehrkosten IMO2020 zur bisher wohl aufwendigsten Regelung machen, der sich die Schifffahrt je gestellt hat. „Besondere Sorgen bereitet den Unternehmen, dass sie im laufenden Betrieb künftig erhebliche Mehrkosten zu tragen haben und, wo möglich, ihr Ausgleich durch Dritte, insbesondere Kunden, nicht wie beabsichtigt funktionieren wird“, ergänzte Nagel.

„Für uns ist enorm wichtig, dass dies eine weltweite Vorschrift ist, alle müssen sie umsetzen. Das zeigt: die IMO ist ein handlungsfähiges Gremium, um die Schifffahrt weltweit wirksam zu regulieren. Deshalb sollte der IMO auch in Sachen Klimaschutz die entscheidende Rolle zukommen. Regionale Sonderwege, etwa in der EU, sind hingegen zu vermeiden. Sie verzerren den Wettbewerb und haben keinen ausreichenden Effekt auf das Klima“, sagte Ralf Nagel.

Im Blick auf die neue Schwefel-Regelung forderte der VDR wirksame Kontrollen durch die jeweiligen Hafenstaaten. Nagel: „Wir setzen auf weltweite Kontrollen der neuen Regelung, damit keiner sich einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil verschafft. Wir sind uns aber auch sicher, dass die Flaggenstaaten und auch die Kunden der Reedereien ein großes Interesse haben, dass die neuen Regeln auch eingehalten werden.“ 

 

Quelle: Hafen Hamburg

Aktuelle News (03.04.2019)

Grimaldi Lines hat mitgeteilt, daß künftig keine Gegenstände mehr im Fzg. sein dürfen.

Ich habe soeben mit Grimaldi telefoniert.
Es ist kein Aprilscherz und es betrifft auch alle Fahrzeuge.
Auf den Einwand, daß keiner etwas mit einem leeren Campingfahrzeug im Empfangsland etwas anfangen kann, wurde mir mitgeteilt, daß die Reederei hierfür eine Ausnahme erarbeitet. Es wird eine Liste von erlaubten Gegenständen erstellt, die in den Schränken verpackt sein dürfen. Im Ladehafen wird kontrolliert ob nur die Sachen von der Liste im Fzg. sind. Anderenfalls wird das Fzg. nicht verladen.
Das ist der aktuelle Informationsstand von heute, der inzwischen schriftlich so bestätigt wurde!

Als Alternative können wir Verschiffungen nach Südamerika an die Westküste und Kolumbien mit anderen Reedereien anbieten, bei denen diese Bestimmungen nicht zutreffen!

Wir informieren Sie gerne.

Verschiffungen nach Walvis Bay (Namibia) werden mit anderen Reedereien durchgeführt und sind von den neuen Bestimmungen nicht betroffen.

Wir beraten Sie gerne.

 

Kanada-Urlauber müssen Einreiseerlaubnis beantragen

Hierfür sind die Reisenden selbst verantwortlich

Keine Personenpassage nach Kanada - Nur Fahrzeuge

22.01.2016

Die USA haben es vorgemacht. Für Reisende aus bestimmten Ländern gilt: Es muss vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung beantragt werden. Das Visum fällt somit weg. Nun zieht Kanada nach.

Die Deadline naht: Ab 15. März müssen Reisende nach Kanada vorab eine elektronische Einreiseerlaubnis (eTA) beantragen. Darauf weist das Auswärtige Amt hin. Die Erlaubnis gilt für fünf Jahre, ist aber an das jeweilige Reisedokument gebunden. Das bedeutet: Wird innerhalb der fünf Jahre ein neuer Reisepass ausgestellt, muss der Urlauber erneut das eTA-Verfahren durchlaufen. Die Gebühr dafür beträgt 7 kanadische Dollar (rund 4,50 Euro).

 

Neue Regeln beachten

Die Einreisebestimmungen für Kanada lauten somit: "Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Einreise visumsfrei. Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können."

Weitere Informationen
Hinweis des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Offizielle eTA-Seite www.cic.gc.ca

WICHTIGER HINWEIS für ankommende Container in Hamburg:
Der Zoll in Hamburg besteht in letzter Zeit immer öfters hauptsächlich aus Südamerika und Südafrika ankommende Fzg. in Containern unter "Zollbeschau" zu nehmen. Im Klartext - die Container müssen vom Hafen mit LKWs zum Zoll und zurück transportiert werden um geröntgt und kontrolliert zu werden. Hierdurch entstehen Extrakosten von 350 bis 400 €uro. Weil diese Handlungsweise des Zolls nicht immer, aber immer öfters praktiziert wird und nicht zu verhindern ist, können diese unerwarteten Kosten nicht in den Hafenkosten kalkuliert werden und sind bei Bedarf vom Kunden vor Ort zu zahlen!

Preisanfrage Seetransport
Preisanfrage Seetransport-23.pdf
PDF-Dokument [556.8 KB]
Zur kompletten Nachricht auf das Bild klicken !

Beachten Sie bitte Fahrzeugverschiffungen gelten grundsätzlich für leere Fahrzeuge! Sollten Sie, was meistens nicht zu vermeiden ist, Sachen im Fzg. haben, dann übernehmen die Reedereien hierfür keine Haftung. Der Inhalt wird auf eigene Gefahr befördert. 

 

 

Achtung - Neu ab 1.1.2012 !!!

Für Fahrzeuge in Containern muß ab dem 1.1.2012 eine Gefahrguterklärung erstellt werden. Die Reedereien erheben einen IMO-Zuschlag (Gefahrgutzuschlag) je nach Reederei in unterschiedlicher Höhe.

 

 

IMO class 9 - UN 3166 vehicle with fuel in the tanks and battery connected 

The IMDG Code (2010) adopted by resolution MSC.294(87), will come into force on 1 January 2012, under the provision of the SOLAS Convention. This means that any vehicle, irrespective whether new or secondhand, with fuel in the tanks and battery connected, are listed in this code with UN 3166, IMO class 9 and will be part of the regulation of SOLAS II-2, Reg. 19. This also includes mobile cranes, mining and constructions equipment, dismantled cranes cranes with main body having fuel in the tanks and battery connected. All concerned are herewith instructed to carefully check that a Dangerous Goods Declaration is accompanying the vehicle, and necessary reporting to port authorities is being done prior to shipment. The vehicles in question do NOT need an IMO-label on the vehicle/equipment. This instruction becomes valid for all vehicle shipments starting with Lombardia v.2202, seeing her arrival after 01.01.2012 in the various discharging ports.

Am 31. Januar 2010 treten in den Häfen die zusätzlichen Zollverpflichtungen in Kraft, die sich aus dem Export Control System (ECS) oder Automated Export System (AES)  ergeben. Es muß auf elektronischem Wege eine Zollausfuhrerklärung erstellt werden. Das erledigen wir für Sie!  Dies ist nicht nötig wenn Sie für Ihr Fzg. ein Carnet de Passage haben. Für Südamerika ist kein Carnet verpflichtet!

Information GrimaldiLines

Wir erledigen für Sie die kompletten Zoll-Ausfuhrformalitäten in Hamburg. Im Empfangshafen benennen wir Ihnen einen Korrespondenzagenten.

Die anfallenden Kosten im außereuropäischen Hafen sind jeweils vor Ort zu zahlen!

Zum Start des neuen ATLAS/AES-Releases wird zwar zunächst weiterhin die Zollnummer in 8.3er/2.0er Teilnehmernachrichten angemeldet.

 

Ohne gültige EORI-Nummer ist ab dem 10. März 2012 keine Zollabwicklung mehr möglich.



Uns wurde eine EORI-Nummer erteilt und wir sind deshalb in der Lage Ihre Zollabwicklung ordnungsgemäß zu erledigen!

Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg ist vom Bundestag verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
 

Aufgrund der Änderung des Hamburger Hafens vom Freihafen zum Seehafen ergeben sich neue Modalitäten zur Fahrzeugabholung! Mit einem Klick auf das Link-Logo kommen Sie zu den entsprechenden Infos.

Link - Hinweise zur Autoverladung

Wichtige aktuelle Änderung für die Visabeantragung Nigeria

Information unseres Kunden Horst König 

Die Botschaft der Republik Nigeria in Berlin teilt mit, daß mit sofortiger
Wirkung Antragsteller, welche erstmalig ein Visum für Nigeria beantragen, zu
einem persönlichen Gespräch in der Botschaft vorstellig werden müssen. Die
Beantragung kann nur online erfolgen. Wir empfehlen die Abwicklung über einen
Visadienst, z.B. http://www.visum.de/ oder http://www.expressvisa.de/deutsch/index.php#N

Das Visum für Nigeria ist auch im Transit nötig !

Link zur Gelbfieber-Info

Für Westafrika und Südamerika benötigen Sie eine gültige Gelbfieberimpfung. Diese Impfungen darf nur ein Arzt mit Zusatzausbildung als Tropenarzt, oder Ihr örtliches Gesundheitsamt machen. Infos über Gelbfieber finden Sie mit einem Klick links auf die Spritze.

Link zu Ärzten und Krankenhäusern weltweit

Doktoren und Ärzte weltweit

Für den Fall eines Falles finden Sie hier eine weltweite Liste mit Ärzten und Krankenhäuser.

 

 

Mit Dank an die Allianz Versicherung

Ab dem 01.09.2012 haben die Häfen die THC (Terminal Handling Charges) wie folgt angepasst.
Die einzelnen Kosten sind bei unseren detaillieten Kalkulationen immer aufgelistet!



Information GrimaldiLines 



Antwerp  EUR 180 / Container
Hamburg  EUR 200 / Container
Le Havre/ EUR 180 / Container
 

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