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Allgemeine Transportbedingungen

für Frachtschiffreisen von Grimaldi Freighter Travel (für andere Reedereien am Seitenende!)

 
Die Grimaldi Compagnia di Navigazione handelt als Transportunternehmen wenn sie der Reeder des Schiffes ist, welches den Transport durchführt; als Agent, wenn der Transport auf einem Schiff anderer Reedereien durchgeführt wird. Mafratours Ltd. handelt als Agent von Grimaldi Freighter Travel.
Der Passagier wird ausschließlich zu den AGB des Transportunternehmens befördert. Der Passagier akzeptiert mit dem Kauf der Fahrkarte automatisch und ohne Ausnahme diese AGBs, wie hier unten angegeben.
 
Voraussetzung
Die Reisen finden auf Frachtschiffen statt. Die Reiserouten, die Häfen und die Fahrpläne, gleich in welcher Form sie mitgeteilt werden, sind immer nur zur Information und können jederzeit geändert werden aufgrund der Bedürfnisse der transportierten oder zu transportierenden Fracht. Der Kunde, der einen Passagevertrag akzeptiert, erklärt, daß er von diesen Bedingungen informiert wured und akzeptiert sie unter allen Umständen. Ganz speziell unterzeichnet er sie als Sonderbedingungen, die zwischen dem Transportunternehmen und dem Passagier vereinbart wurden. Der Kunde verzichtet auf jegliche Rückerstattung oder Vergütung für alle Konsequenzen die durch solche Änderungen entstehen können, die in keinem Falle als Änderungen im Sinne der Direktive EU 90Ì (und dem entsprechenden nationalen Gesetz) angesehen werden. Der Passagier ist davon informiert und akzeptiert es, daß weder einj Arzt noch eine Krankenschwester an Bord befindet.
 
Definitionen
Als „Transportunternehmen“ versteht sich der Reeder oder der Besitzer des Schiffes welcher den Seetransport durchführt. Als „Gepäck“ versteht sich nicht registriertes Handgepäck des Passagiers, daß im Fahrzeug gelassen wird. Das Gepäck darf nur persönliches Reisegut des Passagiers enthalten. Als „begleitetes Fahrzeug“ versteht sich jegliches motorisierte Transportmittel (inkl. evtl. Anhänger) zum Transport von Personen, dessen Besitzer, oder Person mit legitimer Verfügung, ein auf der Fahrkarte angegebener Passagier ist.
 
Das Recht des Kapitäns
Der Kapitän des Schiffes hat das volle Recht ohne Lotsen zu fahren, sofern nötig jederzeit andere Schiffe zu schleppen oder Schiffen zu helfen, von der gewöhnlichen Route abzuweichen, jeglichen Hafen anzulaufen (ob dieser sich auf der Route des Schiffes befindet oder nicht), die Passagiere und deren Handgepäck zur Weiterreise auf ein anderes Schiff umzuladen. Das Transportunternehmen, und in seinem Namen der Kapitän, hat das Recht jedermann die Einschiffung zu verweigern, der in seinem unanfechtbaren Urteil gesundheitlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist die Reise anzutreten. Das Transportunternehmen, und in seinem Namen der Kapitän, kann während der Reise, in irgendeinem Hafen, jedermann ausschiffen, der in seinem unanfechbaren Urteil gesundheitlich oder geistig nichtg mehr in der Lage ist die Reise weiterzuführen oder der für Mitreisende oder die Besatzung eine Gefahr oder Belästi-gung darstellt. Der Passagier untersteht dem Disziplinrecht des Kapitäns bezüglich der Sicherheit des Schiffes und der Seefahrt. Das Transportunternehmen und der Kapitän können jeglichen Befehl ausführen, der ihnen gegeben wird von Regierungen oder Autoritäten jeglichen Staates oder Personen, die auf der Basis des Krieggsrisiko-Versicherungs des Schiffes die Macht haben solche Befehle zu geben. Alle Aktionen und Unterlassungen des Transportunternehmens und des Kapitäns als Konsequenz solcher Befehle sind in keinem Falle als Vertragsbrüche anzusehen. Die Ausschiffung der Passagiere und des Gepäcks als Konsequenz solcher Befehle entlastet das Transportunternehmen von jeglicher Verantwortung für die Fortsetzung der Reise oder der Repatriierung der Passagiere. Um unangemessene Konsumation von Alkohol zu vermeiden hat der Kapitän das Recht den Verkauf und den Konsum solcher Getränke zu limitieren.
 
Transport auf Frachtschiffen
Der Passagier akzeptiert ausnahmslos die speziellen Bedingungen des Passagiertransportes auf Frachtschiffen. Ganz besonders akzeptiert er daß die Route, das Abfahrts- und Ankunftsdatum, die Abfahrts- und Ankunftszeiten, die Dauer der Hafenaufenthalte, die Häfen, die Reisedauer und das Schiff jederzeit geändert werden können, auch ohne vorherige Nachricht, aus Gründen des Verkehrs oder der transportierten oder zu transportierenden Fracht. Wenn das Tranportunternehmen nach Reisebeginn den Anlauf im vorgesehenen Zielhafen annuliert wird der Passagier im nächstgelegenen Anlaufhafen oder in dem vom Passagier gewählten Anlaufhafen ausgeschifft, ohne andere Verpflichtungen für das Transportunternehmen. Der Üpassagier ist davon informiert, und akzeptiert es, daß der Service an Bord einfach ist. Die Verpflegung wird für die Besatzung zubereitet und ist nach deren Bedürfnissen, Gewohnheiten und Geschmack. Es kann Tage geben, an denen die Kabine nicht gemacht wird. Zu den Zonen des Schiffes die nicht speziell für die Passagiere vorgesehen ist, ist der Zugang verboten oder limitiert. Um während des Aufenthalts im Hafen an Land zu gehen sind die Erlaubnis der lokalen Behörden und die Genehmigung des Kapitäns obligatorisch.
 
Haftungslimite
Die Haftung des Transportunternehmens für den Verlust von Leben oder für körperliche Schäden oder für Schaden oder Verlust des Gepäcks, des begleiteten Fahrzeuges, Wertsachen, Reisegut und andere Besitztümer kann in keiner Weise die Limite überschreiten, wie vorgesehen im italienischen Codice della Navigazione oder im italienischen Gesetz, oder (wo sie Anwendung finden) in einer internationalen Konvention, im Besonderen der Athens Convention vom 13.12.74 wie geändert vom Londoner Protokoll 19.11.76

Buchungen
Buchungen können bei unseren Agenten
oder per Mail (klick hier) gemacht werden. Der Reisepreis ist mit der Buchungsbestätigung fällig.

Fahrkarte (Passagevertrag)
Die Fahrkarte ist ausschließlich für die darin angegebenen Passagiere, Schiff, Abfahrt und Unterkunft gültig. Die Fahrkarte ist nicht übertragbar. Die Fahrkarte wird von Grimaldi ausgestellt und dem Passagier von Mafratours ausgehändigt. Die Fahrkarte kann in verschiedenen Formen ausgestellt werden: Papier, Fax, E-Mail oder Digital. Der Passagier muß die Fahrkarte während der Dauer der Fahrt aufbewaren. Wer sich ohne Fahrkarte an Bord befindet muß den doppelten Fahrpreis zahlen (§399 des italienischen Codice della Navigazione).

Fahrpreise
Die Fahrpreise sind in €uro angegeben und werden bei der Buchung bestätigt. Unsere Preise gelten für den Seetransport vom Abfahrtshafen bis zum Ausschiffungshafen und inkludieren die Ein- und Ausschiffungsgebühren für die Passagiere. Eventuelle Kosten für Grenzkontrolle, Zollkosten für das Gepäck, Kosten für den Transport innerhalb des Hafens oder vom/zum Hafen sind zu Lasten des Passagiers und sind müssen an Ort und Stelle bezahlt werden. Preisänderungen: Die bei Buchung bestätigten Preise können nur gemäß der Direktive EU 90Ì (und dem entsprechenden nationalen Gesetz) geändert werden. Wenn der Preis mehr als 10% erhöht wird hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten, gegen Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge, unter der Bedingung, daß er das Transportunternehmen innerhalb 48 Std. vom Empfang der Nachricht der Preiserhöhung entsprechend informiert. Der Preis kann in den letzten 20 Tagen vor Abfahrt nicht erhöht werden.

Anzuwendende Rechtsnormen
Der Passagevertrag zum Transport von Passagieren, deren Gepäck und begleitete Fahrzeuge untersteht dem italienischen Codice della Navigazione (Seefahrtsrecht) so wie es von der italienischen Gerichtsverfassung ausgelegt wird und den internationalen Konventionen wie die Athens Convention vom 13.12.1974 wie geändert vom Londoner Protokoll 19.11.1976. Für sämtliche Streitfragen in Verbindung mit dem Passagevertrag ist ausschließlich der Gerichtsstand von Neapel (Italien) zuständig.

Einschiffung
Spätestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Abfahrtstermin muß sich der Passagier mit dem Hafenagenten in Verbindung setzen um eine Bestätigung des Abfahrtstages und der Abfahrtszeit zu erhalten. Zudem raten wir vor der Abreise von zu Hause nochmals die Daten bestätigen zu lassen.

Verpflegung
Das Essen ist im Passagepreis inbegriffen. Nicht inbegriffen sind Getränke. Den Passagieren wird die Offiziersverpflegung serviert.

Reisedokumente
Der Passagier muß im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, sowie aller für die Reise benötigten Visas und evtl. eines Carnet de Passage. Der Passagier auch, nur im Transit in Nigeria (Lagos) braucht ein Transitvisum. Es ist ausschließlich in der Verantwortung des Passagiers, daß alle seine Reisedokumente, Visa und Impfzeugnisse für das Zielland und die Transitländer in Ordnung sind. Auskünfte über Visa- und Impfbedürfnisse werden vom Transportunternehmer oder Agenten nur unter Vorbehalt und ohne Verantwortung und Garantie für Richtigkeit gegeben.

Gesundheit und Impfungen
Der Passagier ist zum Transport zugelassen unter der Annahme er sei in guter körperlicher und geistiger Verfassung und daß er informiert ist, daß weder Arzt noch Krankenschwester an Bord sind. Die brasilianischen Behörden verlangen ein internationales Zeugnis der Gelbfieberimpfung für alle Passagiere (auch im Transit) die auf einem Schiff reisen, das einen westafrikanischen Hafen angelaufen ist.

Alterslimite
Wir akzeptieren Passagiere bis zu 85 Jahre. Passagiere die 80 Jahre oder älter sind müssen aber bei Einschiffung eine ärztliche Bescheinigung vorweisen, aus der deutlich hervor geht, daß sie in der Lage sind eine Reise auf einem Frachtschiff unternehmen zu können.

Obligatorische Versicherung
Es ist obligatorisch eine Versicherung(en) mit folgenden Deckungen abzuschließen: Reiserücktrittskosten, Gepäck, Unfall, ärztliche Betreuung und Repatriierung. Der Kapitän kann einem Passagier ohne solche Versicherungen die Einschiffung verweigern.

Begleitete Fahrzeuge
Der Fahrpreis deckt ausschließlich den Transport auf dem Schiff vom Einschiffungshafen bis zum Ausschiffungshafen. Der Passagier ist verantwortlich, daß alle Dokumente und Papiere für die Ausschiffung und Verzollung des Fahrzeugs am Zielhafen in Ordnung sind. Im Falle unkompletter Dokumentation übernimmt das Transportunternehmen keine Haftung. Alle eventuellen Kosten und Spesen in Zusammenhang mit der Einschiffung, der Ausschiffung und der Verzollung sind vom Passagier an Ort und Stelle zu zahlen. Sollte es nötig sein den Dienst eines örtlichen Zollagenten (oder andere Art Agent) zu benötigen, sind die Kosten und Spesen vom Passagier an Ort und Stelle direkt an diesen Agenten zu zahlen. Wenn die örtlichen Dispositionen es dem Passagier nicht erlauben das Fzg. selbst an oder von Bord zu fahren, so sind die entsprechenden Kosten vom Passagier an Ort und Stelle zu zahlen. Begleitete Fahrzeuge werden zu den Bedingungen des Frachttransportes befördert (Gebrauchtfahrzeuge), nach welchem das Transportunternehmen keine Verantwortung übernimmt für Schaden oder Diebstahl. Im Besonderen haftet das Transportunternehmen nicht für See-Ereignisse. Es wird empfohlen das Fzg. gegen eventuelle Schäden und Diebstahl zu versichern. Das Transportunternehmen haftet nur wenn seine direkte Verantwortung festgestellt ist und nur innerhalb der Limiten wie vorgesehen im italienischen Codize della Navigazione oder (wenn sie Anwendung findet) in einer internationalen Konvention. Es wird empfohlen während der Überfahrt kein Gepäck im Fzg. zu lassen, da das Transportunternehmen keine Haftung übernimmt. Der Passagier, dessen Fahrzeug nicht den bei Buchung angegebenen Maßen entspricht, muß die doppelte Preisdifferenz zahlen, entweder vor Einschiffung oder an Bord (sollte die Differenz erst dort festgestellt werden). Bei der Abmessung der Fahrzeuge müssen immer die Gesamtmaße berücksichtigt weren, inkl. Anhängsel, Anhängerkupplung und Gepäck auf dem Dach. Fahrzeuge die nicht vom Besitzer oder berechtigten Fahrer begleitet sind können nicht als begleitete Fahrzeuge mitgenommen werden und müssen als Fracht verschifft werden. Fahrzeuge, die nicht für den Personentransport immatrikuliert sind, die länger als 8,50 Meter, höher als 3,40 Meter oder breiter als 2,40 Meter sind, sowie Fahrzeuge mit Gepäck, das anderes als persönliches Reisegut enthält, oder mit Ware zu Handelszwecken, können nicht als begleitete Fahrzeuge akzeptiert werden und müssen als Fracht verschifft werden.

Gepäck
Als gebührenfreies Gepäck werden nur Stücke die persönliche Güter enthalten angenommen, bis zu einem Maximum von 100 kg pro Person. Das Gepäck darf keine Handelsgüter enthalten. Gefährliche oder schädliche Güter sind nicht zugelassen (u.a. Waffen, Sprengstoff, Rauschgift). Die Haftung des Transportunternehmens für Gepäck kann in keinem Fall die Limiten überschreiten, wie vorgesehen im italienischen Codice della Navigazione oder (wenn sie Anwendung finden) einer internationalen Konvention, und dies auf jeden Fall bis max. 100 kg nicht registriertes Gepäck pro Person, inkl. Gepäck das im oder auf dem Fzg. verstaut ist. Das Transportunternehmen haftet in keinem Fall für Diebstahl, Verlust oder Schaden an Schmuck, Geld, Dokumente, Manuskripte, elektronische Apparate, Computer, Wertstücke oder Wertpapiere wo immer sie an Bord aufbewahrt sind. Das Transportunternehmen haftet in keinem Falle für Gepäck das andere Ware als persönliches Gut enthält.

Haustiere
Es werden keine Tiere an Bord zugelassen! 




Währung
Die Bordwährung auf den italienischen Schiffen ist der €uro, auf den schwedischen Schiffen der US Dollar. Schecks, Travveler´s Cheques und Kreditkarten werden nicht angenommen.

Sicherheit
Alle Personen die an Bord gehen können kontrolliert werden. Alle mitgetragenen Gegenstände werden kontrolliert.

Disziplin an Bord
Der Passagier muß sich strikt an die Borddisziplin und an die geltenden Ordnungen in Bezug von Seetransport halten. Dies gilt speziell für Angelegenheiten bezüglich der Sicherheit. Es besteht Rauchverbot in allen geschlossenen Teilen des Schiffes. Das Gesetz verpflichtet die Besatzung das Rauchverbot zu überwachen und im Falle der Nichtbeachtung die zuständige Behörde zu benachrichtigen im Sinne des Gesetzes 3 vom 16.1.03. Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, die Bordordnung oder die Ordnung der Sicherheitsbehörden hält wird bestraft im Sinne der zutreffenden Zivil- und Strafgesetze.

Sicherheitsregeln
Gemäß den in Kraft stehenden Ordnungen gegen Terrorismus (ISPS) kann ein Offizier des Schiffes jederzeit beim Passagier eine Identitätskontrolle oder Gepäckinspektion vornehmen.

Alkoholische Getränke
Alkohol muß mäßig konsumiert werden. Wenn nötig kann der Kapitän den Verkauf solcher Getränke limitieren. Es ist verboten alkoholische Getränke von Land an Bord zu bringen.

Änderung der Reservierung
Jede Änderung der Reservierung kostet 50.- €uro

Rücktritt von der Reise durch den Passagier
Stornierungen müssen schriftlich an Grimaldi in Neapel eingereicht werden. Entweder direkt oder über das Buchungsbüro. Folgende Stornierungsgebühren werden erhoben (Passagier und Fahrzeug):

- bis 60 Tage vor Abfahrt 10% des Gesamtbetrages
- 59 bis 30 Tage vor Abfahrt 50% des Gesamtbetrages
- 29 bis 15 Tage vor Abfahrt 65% des Gesamtbetrages
- 14 bis 7 Tage vor Abfahrt 80% des Gesamtbetrages
- ab 6 Tage vor Abfahrt oder bei vermisster Abfahrt 100%     des Gesamtbetrages.
Keine Rückerstattung wenn ein Passagier wegen ungenügenden Dokumenten, oder von den Behörden nicht zur Einschiffung zugelassen wird. Für Stornierungsmeldungen die bei Grimaldi nach 19:00 Uhr eintreffen gilt das Datum des nächsten Tages. Für diejenigen, die nach 19:00 Uhr Freitags eintreffen, gilt das Datum vom Montag. Öffentliche Feiertage gelten wie Sonntag.

Rücktritt durch das Transportunternehmen
Das Transportunternehmen hat das Recht eine Abfahrt abzusagen. In diesem Falle erhält der Passagier die volle Rückerstattung aller bereits bezahlten Beträge. Das Trans-portunternehmen kann die Reiseroute ändern oder Anlaufhäfen streichen wenn dies dem Bedürfnis der zu transportierten oder zu transportierenden Fracht entspricht, ohne dem Passagier irgendwelchen Schadenersatz zu schulden.

„Open“ Tickets
Fahrkarten ohne Reservierung oder ohne Abfahrtsdatum werden nicht verkauft.

Trinkgeld
Ist nicht obligatorisch. Es steht dem Kunden frei seine Schätzung des Service mit einem Trinkgeld ans Dienstpersonal auszudrücken.

Reklamationen
Reklamationen müssen innerhalb 10 Tagen nach Ende der Reise bei Grimaldi Freighter Travel in Neapel (und eine Kopie an das Buchungsbüro) eingereicht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr in Betracht gezogen werden für Rückerstattung oder Schadenersatz.

 

Dies ist eine Übersetzung aus der Italienischen Sprache.

Rechtskräftig ist die Originalfassung.


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Es gelten die Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der ausführenden Reederei, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Mafratours Ltd. ist Vermittler für die ausführende Reederei.

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